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Presse-Mitteilung Mai 2006

Entlaß-Verordnung - zweckmäßig und rentabel ?

Passus im Arzneispargesetz ist eine Soll- und keine Muß-Bestimmung / "Heicare"-Schnittstellenmodell ist Vorreiter. Nur in einzelnen Regionen können niedergelassene Ärzte die Hoffnung haben, daß ihre Patienten bei der Entlassung aus der Klinik auf eine wirtschaftliche Medikation umgestellt sind.

Dabei schreibt das neue Arzneispargesetz eigentlich vor, daß "das Krankenhaus Arzneimittel anwenden soll, die auch bei Verordnungen in der vertragsärztlichen Versorgung zweckmäßig und wirtschaftlich sind" (Paragraph 115c SGB V). Die Anfang Mai in Kraft getretene Bestimmung werden nur einzelne Kliniken umsetzen können. "Diese Regelung ist ein Anfang und muß beobachtet werden", kommentiert die KV Baden-Württemberg diesen Passus.

Erste Gespräche von KVen mit Klinikvertretern sind geplant
Nötig wären dabei "stringentere Regeln", so die KV. Wie die aussehen könnten? Bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) kann man dazu noch nichts sagen, eine einheitliche Position hätten die Krankenhäuser "noch nicht abgestimmt", sagt ein Sprecher. Auch bei der KV Hessen sind "Gespräche mit der Landeshauskrankengesellschaft geplant", sagt ein Sprecher - mehr aber noch nicht.
In einzelnen Kliniken aber können Ärzte auf umfangreiche Vorarbeiten bauen - und niedergelassene Ärzte auf eine schnelle Umsetzung der neuen Gesetzesvorgabe hoffen. Beispiel Universitätsklinik Heidelberg: Bei dem Projekt "Heicare" wird dort versucht, die Arzneimittelversorgung über die Versorgungsgrenzen hinweg zu harmonisieren (wir berichteten).
Mit "Heicare" bietet das Klinikum niedergelassenen Ärzten eine gemeinsame internetgestützte Informationsplattform bei der Arzneimitteltherapie an. Etwa 200 Hausarztpraxen in der Rhein-Neckar-Region machen mit: Weist der Hausarzt einen Patienten in die Klinik ein, dann wird in der Regel bisher in vielen Fällen die Arzneimitteltherapie umgestellt.
Die mögliche Informationslücke zwischen ambulantem und stationärem Sektor soll "Heicare" helfen zu schließen. Der niedergelassene Arzt informiert vor der Aufnahme die Klinik und den Patienten über dessen aktuelle Arzneitherapie. Diese wird - soweit medizinisch indiziert und die Präparate verfügbar sind - dann weitergeführt.
Mit Hilfe des elektronischen Arzneimittelinformationsdienst "AiDKlinik®" wird die Medikation dabei auf mögliche Neben- oder Wechselwirkungen geprüft. Auch die beteiligten Hausärzte können auf das internetbasierte Informationssystem zugreifen.

Liste soll Ärzte beim Schreiben der Briefe entlasten
Ergänzt wird in den kommenden Wochen das System "AiD-Klinik" um ein weiteres EDV-Werkzeug, eine sogenannte "Medibox", berichtet Cornelia Mahler von der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung der Universitätsklinik und wissenschaftliche Mitarbeiterin von "Heicare". Die "Medibox", eine Art intelligente Verordnungsliste, soll Ärzte bei der Erstellung des Entlaßbriefs unterstützen.
"Die jungen Stationsärzte sind noch nie mit der Budgetproblematik von Niedergelassenen konfrontiert gewesen", erläutert Mahler. So werden im Entlaßbrief stets mit der aktuellen Medikation auch kostengünstigere Empfehlungen der verordneten Arzneimittel vorgeschlagen.
Ohne die elektronische Unterstützung wären die Vorgaben des Paragraph 115 c SGB V nur mit großem Zeitaufwand umsetzbar gewesen, heißt es. Das "Medibox"-Modul ist künftig direkt in den Arztbrief eingebaut und soll auf jedem Klinik-Computer den Kollegen verfügbar sein, erläutert Mahler. Auf EDV-Basis klappe somit die wirtschaftliche Entlaß-Verordnung - "nun müssen nur noch die Ärzte geschult werden", so die "Heicare"-Mitarbeiterin.
Auch in Frankfurt am Main soll beim Entlaßbrief stärker auf Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung gesetzt werden. "Wir diskutieren die neue Regelung in der Direktorenkonferenz der Uni", sagt Professor Sebastian Harder vom Institut für klinische Pharmakologie der Universitätsklinik Frankfurt.
Harder weist darauf hin, daß es für die meisten Krankheitsbilder standardisierte Behandlungskonzepte gibt. "Wenn Kliniken nachweisen, daß sie nach solchen leitliniengestützten Konzepten arbeiten, dann sollte eigentlich daraus resultieren, daß die Medikation auch den Anforderungen der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit entspricht", sagt er.
Harder räumt aber zugleich ein, daß diese Rechnung mit Blick auf einen Transfer in die ambulante Versorgung nicht immer aufgeht: "Es gibt Problembereiche", sagt der Pharmakologe. Ein Grund mehr für ihn, den Dialog mit Vertretern der KV Hessen zu suchen. Entscheidend, sagt Harder, sei aber auch: "Wie reagieren die Krankenkassen, wie werden sie sich positionieren?"